Die Deutsche Kinderrheuma-Stiftung ist eine rechtsfähige, öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts, das heißt, sie ist unabhängig und rechtlich selbständig.
Die Organisationsform „Stiftung“ gewährleistet, dass die in der Satzung definierten Ziele verwirklicht werden und dieses Engagement dauerhaft gesichert ist.
Mehrere Organe überprüfen die Umsetzung der Aufgaben: Stiftungsintern sind dies der Vorstand und das Kuratorium. Zusätzlich unterzieht sich die Deutsche Kinderrheuma-Stiftung einer freiwilligen jährlichen Wirtschaftsprüfung, um so die ordnungsgemäße Verwendung der Spenden dokumentieren zu können.
Auf staatlicher Seite ist die Stiftung der Stiftungsaufsicht unterstellt – dies bedeutet Sicherheit für Stifter, Spender und deren Zuwendungen.